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Eröffnung des Verfahrens gegen ein mutmaßliches Mitglied der "Arbeiterpartei Kurdistan" (PKK)


Eröffnung des Verfahrens gegen ein mutmaßliches Mitglied der „Arbeiterpartei Kurdistan“ (PKK)
- Anmeldung von Medienvertretern
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CELLE. Das Oberlandesgericht Celle - 4. Strafsenat, Staatsschutzsenat - hat am 17. März 2016 das Hauptverfahren gegen einen 38‑jährigen türkischen Staatsangehörigen eröffnet (4 - 1/16 (1OJs 2/15)). Die Generalstaatsanwaltschaft Celle wirft dem Angeklagten vor, Mitglied in der „Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) und damit in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu sein.

Der Angeklagte soll in der Zeit von Juni 2013 bis zu seiner Festnahme im November 2015 als Gebietsleiter der „Arbeiterpartei Kurdistans" („Partiya Karkeren Kurdistan" - PKK) und ihrer Europaorganisation „Kurdische Demokratische Gesellschaft in Europa" („Civaka Demokratik a Kurdistan" - CDK) zunächst im PKK‑Gebiet Oldenburg und sodann im PKK‑Gebiet Hamburg tätig gewesen sein. Als Gebietsverantwortlicher soll er die organisatorischen, finanziellen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereichs geregelt, ihm untergeordneten Kadern Aufträge und Weisungen erteilt und die ihm übergeordneten Kader über die Ergebnisse der Arbeit informiert haben.

Der Angeklagte befindet sich seit dem 12. November 2015 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Celle in Untersuchungshaft.

Der Vorsitzende des 4. Strafsenats hat sitzungspolizeiliche Anordnungen erlassen. Danach soll die Hauptverhandlung beginnen


am 22. April 2016 um 9.15 Uhr,
Oberlandesgericht Celle, Saal 94,
Schlossplatz 2 - Eingang Kanzleistraße - 29221 Celle.



Fortsetzungstermine sind anberaumt auf den 29. April 2016, 3. Mai 2016, 13. Mai 2016, 17. Mai 2016, 20. Mai 2016, 24. Mai 2016, 27. Mai 2016, 3. Juni 2016, 7. Juni 2016, 10. Juni 2016, 14. Juni 2016, 17. Juni 2016, 21. Juni 2016, 24. Juni 2016, 28. Juni 2016, 1. Juli 2016, 5. Juli 2016 sowie vorsorglich ab dem 02.08.2016 fortlaufend jeder Dienstag und Freitag, Sitzungsbeginn jeweils 09:15 Uhr.

Akkreditierung von Medienvertretern

Die Anordnungen zur erforderlichen Akkreditierung von Medienvertretern finden sich in der Sicherheitsverfügung unter III. (Seite 2 f). Es wird insbesondere auf die dort festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen.

Sie beginnt am 6. April 2016 um 10 Uhr und endet am 8. April 2016 um 12 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:


OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de


Zur Vereinfachung der Abläufe ist das anliegende Formblatt zu verwenden. Anmeldungen, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend den Vorgaben der sitzungspolizeilichen Anordnung eine Sitzplatzvergabe für Medienvertreter/Journalisten stattfindet.

Bitte beachten Sie, dass jedes rechtlich selbständige Medienorgan nur einen Sitzplatz in Anspruch nehmen kann. Ein Tausch zwischen mehreren Medienvertretern/Journalisten für ein Medienorgan ist jedoch möglich.


§ 129a Strafgesetzbuch (StGB) lautet:
Bildung terroristischer Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (…) oder Totschlag (…) oder Völkermord (…) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (…) oder Kriegsverbrechen (…)
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

§ 129b StGB lautet
Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (…)
(1) Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland. Bezieht sich die Tat auf eine Vereinigung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so gilt dies nur, wenn sie durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen wird oder wenn der Täter oder das Opfer Deutscher ist oder sich im Inland befindet. (…)

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* Pflichtfeld
Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2016
zuletzt aktualisiert am:
29.03.2016

Ansprechpartner/in:
stellvertr. Pressesprecher RiOLG Rainer, Dr. Derks

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