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„Epochaler Beschluss mit Signalwirkung“

- Vortragsreihe des Oberlandesgerichts Celle beleuchtet die Bedeutung des sog. Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts -


CELLE. Nach coronabedingter Unterbrechung nahm die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle Stefanie Otte die über 75-jährige Tradition der Vortragsreihe am Oberlandesgericht wieder auf und begrüßte am Freitagabend in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Juristentag e.V. ein breites Fachpublikum und die Öffentlichkeit zu einer hochaktuellen Diskussion. Zwar standen vor Ort aus Gründen des Infektionsschutzes nur eine eingeschränkte Platzzahl zur Verfügung; die Veranstaltung wurde aber auf dem YouTube-Kanal des Gerichtes an ein großes Publikum übertragen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2021 entschieden, dass Regelungen des Klimaschutzgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar waren, weil hinreichende Maßgaben für die Reduktion von Emission ab dem Jahr 2031 fehlten. Die aus der Schweiz zugeschaltete ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Helen Keller und der Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München Herr Prof. Dr. Ulrich Becker betrachteten die Bedeutung und die Folgen dieses sog. Klimabeschlusses für andere Rechts- und Politikgebiete. Die tiefgehende Diskussion wurde von der früheren Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger moderiert.

Übereinstimmend bewerteten sie den Beschluss als mutige und epochale Entscheidung, von der eine Signalwirkung sowohl für die nationale Politik als auch für die Rechtsprechung in anderen Staaten ausgehe. Zugleich bezweifelten sie allerdings, dass die Rechtsprechung den Gedanken der Generationengerechtigkeit auf andere Sachgebiete übertragen und die Politik auch dort stärker vorantreiben werde. Keller betonte, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich auf Art. 20a des Grundgesetzes (GG) gestützt ist, der – anders als andere Bestimmungen der Verfassung – ausdrücklich die Verantwortung für künftige Generationen in den Blick nimmt. Becker hob hervor, dass sich das Bundesverfassungsgericht keine eigene „Politik-Kompetenz“ angemaßt, sondern lediglich die Entscheidungen des Gesetzgebers konsequent fortgeschrieben habe. Für die Frage der Zukunft des Sozialstaates dürfte dieser Beschluss eher wenig hergeben. „Die Verfassung kann uns vor der politischen Notwendigkeit des Ringens um die richtige Lösung nicht bewahren.“

Nach einer angeregten Diskussion mit dem Publikum schlossen die Vortragenden mit der Einschätzung, das Bundesverfassungsgericht alleine könne den Klimawandel nicht stoppen; der wohl abgewogene und sorgfältig formulierte Beschluss gehe aber in die richtige Richtung und setze wichtige Signale für die Politik und andere nationale und internationale Gerichte.

Die Vortragsveranstaltung schloss für die in Präsenz Teilnehmenden – wie üblich – mit „Paragrafenbrezeln“ und einer Fortsetzung der Diskussion im historischen Plenarsaal des Oberlandesgerichts.


Schmuckgrafik   Bildrechte: OLG Celle
Prof. Dr. Dr. h.c. Helen Keller, Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger, Prof. Dr. Ulrich Becker (v.l.n.r.)

Ansprechpartner:

Andreas Keppler

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160


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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.11.2021

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