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Darf die Marktkirche in Hannover ein neues Motivfenster einbauen?

- Oberlandesgericht bestimmt Verhandlungstermin im Urheberrechtsstreit -


CELLE. In dem Rechtsstreit über den beabsichtigten Einbau eines neuen Motivfensters – des sog. Reformationsfensters – hat der u.a. für Streitigkeiten aus dem Urheberrecht zuständige 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung des Klägers anberaumt auf

Dienstag, den 30. November 2021, 10.00 Uhr.

Zum Hintergrund: Die ev.-luth. Marktkirchengemeinde St. Georgii et Jacobi in Hannover beabsichtigt, in ein Seitenschiff der Marktkirche ein ihr geschenktes Motivfenster einzubauen, das der Künstler Prof. Markus Lüpertz entworfen hat. Der Sohn des zwischenzeitlich verstorbenen Architekten, der den Wiederaufbau der Marktkirche nach dem Krieg gestaltet hat, wehrt sich gegen diesen Einbau, weil das Fenster nach seiner Auffassung das Werk seines Vaters entstellen würde.

Das Landgericht Hannover hat die Klage abgewiesen, mit der der Gemeinde der Einbau des Fensters untersagt werden soll. Der Einbau des „Reformationsfensters“ würde zwar den vom Vater des Klägers geschaffenen Gesamteindruck des Kircheninnenraumes verändern, ihn aber nicht zerstören. Die Gemeinde sei berechtigt, die Kirche entsprechend aus religiösen Gründen umzugestalten. Gegen dieses Urteil hat der Kläger Berufung zum Oberlandesgericht Celle eingelegt.

Pressevertreter, die beabsichtigen, an der Verhandlung teilzunehmen, werden gebeten, dies zur Erleichterung der Organisation vorab an folgende Mail-Adresse mitzuteilen: OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de.

Ansprechpartner:

Dr. Rainer Derks

Richter am Oberlandesgericht

Stv. Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 596


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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.09.2021

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