Angehende Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
Celle. Am 29. September 2016 wurden im Oberlandesgericht Celle 41 junge Frauen und Männer zu Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärtern ernannt. Für sie beginnt damit ein dreijähriges duales Studium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HR Nord) in Hildesheim mit zwei Praxisabschnitten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Nach Abschluss der Ausbildung wird der Justiznachwuchs in den 48 Gerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle und bei den 6 Staatsanwaltschaften im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingesetzt werden.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger haben in der Justiz viele Aufgaben. Sie erteilen Erbscheine oder eröffnen Testamente. Sie führen das Grundbuch und tragen u.a. Eigentümer von Grundstücken oder Grundschulden in das Grundbuch ein. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger führen das elektronische Handels- und Vereinsregister und prüfen die rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung von Unternehmens- oder Vereinsgründungen. Sie verpflichten in Familiensachen den Vormund und überwachen seine Tätigkeit. Ebenso beraten und überwachen sie Betreuer, die für volljährige hilfsbedürftige Menschen bestellt sind. In den Rechtsantragstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind sie erste Ansprechpartner für Rechtsuchende und nehmen ihre Anträge auf.
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle stehen jährlich rd. 30 bis 40 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Bewerbungen für den nächsten Ausbildungsjahrgang, der am 1. Oktober 2017 beginnt, können bis zum 30. November 2016 an das Oberlandesgericht Celle gerichtet werden. Nähere Information finden Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts (www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de).
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