OLG Celle verwirft Revisionen
Oberlandesgericht Celle verwirft Revisionen im Verfahren gegen fünf Tierversuchsgegner wegen Hausfriedensbruch im geplanten Labor an der Bemeroder Straße
Das Urteil des Amtsgerichts Hannover - Jugendrichter - vom 8. September 2010, mit dem fünf Tierversuchsgegner im Alter von 22 bis 29 Jahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 bzw. 35 Tagessätzen zu je 15 € wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs auf dem geplanten Laborgelände an der Bemeroder Straße verurteilt worden sind, ist rechtskräftig.
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 18. April 2011 die Revisionen der vier Angeklagten als unbegründet verworfen (Aktenzeichen: 32 Ss 16/11).
Die Angeklagten haben im wesentlichen Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptverhandlung des Jugendrichters am 21. Mai 2010 gerügt, darunter dass Justizwachtmeister bei den Einlasskontrollen einen Zuschauer geschlagen, einem anderen Zeichnungen weggenommen hätten. Weiter sei ein Befangenheitsantrag gegen den Jugendrichter als unzulässig abgelehnt worden. Beweisanträgen seien nicht nachgegangen und Anträgen auf Akteneinsicht verwehrt worden. Schließlich habe der Jugendrichter den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt, weil nicht ermittelt worden sei, ob den Angeklagten durch Mitarbeiter des Wachdienstes täuschungsbedingt der Zutritt zum Gelände gewährt worden sei.
Die Verfahrensrügen greifen nach Ansicht des 2. Strafsenats überwiegend deshalb nicht durch, weil bereits die einzelnen Rügevorbringen keine ausreichend konkreten Darstellungen der Umstände der behaupteten Vorkommnisse und Tatsachen enthalten und damit den verfahrensrechtlichen Erfordernissen an einen Revisionsvortrag nicht genügen. In gleicher Weise sind die Rügen der unterlassenen Vernehmung des Wachpersonals unzulässig, weil keine konkreten Beweistatsachen vorgetragen wurden und die Beschwerdeführer kein konkret erwartetes Ergebnis einer Vernehmung behauptet haben.

