Neue Pläne zum Ausbau der Richard-Katzenstein-Straße verstoßen weiterhin gegen den Denkmalschutz
Mit einem Schreiben vom 11. Mai 2011 hat sich der Präsident des Oberlandesgerichts Celle (OLG), Dr. Peter Götz von Olenhusen, erneut an die Ratsmitglieder der Stadt Celle mit der Bitte gewandt, die Richard-Katzenstein-Straße nicht weiter auszubauen und für den allgemeinen PKW- und LKW-Verkehr freizugeben.
Wie Medienberichten vom 10. Mai 2011 zu entnehmen war, möchte die Celler Stadtverwaltung in der heutigen gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Straßenbau und Verkehr sowie dem Planungs- und Bauausschuss ein modifiziertes Verkehrskonzept für den Neumarkt vorstellen. Dabei soll als Kompromisslösung vorgeschlagen werden, die Richard-Katzenstein-Straße, die bislang nur dem öffentlichen Nahverkehr dient, nicht doppelspurig, sondern stadtauswärts einspurig mit einer Anbindung an den geplanten Kreisel auszubauen und für den Pkw-Verkehr freizugeben.
Auch einer einspurigen Verkehrsführung stadtauswärts kann seitens des Oberlandesgerichts nicht zugestimmt werden. Im Schreiben des Präsidenten heißt es dazu:
"Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hat [in seiner Stellungnahme] ausgeführt:
«Das beabsichtigte Projekt würde ... einen erheblichen Engriff in das Kulturdenkmal mit substanzzerstörenden Folgen bedeuten...
... der Ausbau der Richard-Katzenstein-Straße in der beabsichtigten Form (würde) eine unwiederbringliche Zerstörung wesentlicher Teile des Kulturdenkmals bedeuten ... aus denkmalfachlicher Sicht ist das Vorhaben insofern im Sinne von § 10 Abs. 3 NDSchG nicht genehmigungsfähig.»
Der schweren Beeinträchtigung des Gartendenkmals und des Denkmalensembles Schloss-Schlosspark-OLG steht nur ein marginaler Nutzen gegenüber. Der stadtauswärts führende Verkehr kann die Innenstadt weiterhin problemlos über Schlossplatz und Westcellertorstraße verlassen. Einer auswärts führenden Richard-Katzenstein-Straße bedarf es nicht. Der schöne Celler Schlosspark würde mit einer an den beabsichtigten Kreisel angebundenen Straße unnötig zerstört. Davon bitte ich Sie Abstand zunehmen. Die Attraktivität der Celler Altstadt, aber auch des Justizstandortes Celle gebietet eine Rücksichtnahme auf das bestehende Denkmalensemble."