OLG Celle aktualisiert seine unterhaltsrechtliche Leitlinien
Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien mit Wirkung vom 1. Januar 2011 aktualisiert. Die von den Familiensenaten des OLG zusammengestellten Leitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsprechung der Senate möglichst weitgehend zu vereinheitlichen. Sie werden der Entwicklung des Unterhaltsrechts angepasst und lassen bewusst Raum für weitere Überlegungen und Konkretisierungen. Eine bindende Wirkung kommt ihnen nicht zu. Das ebenfalls aktualisierte Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle wurde dabei eingearbeitet.
Die Leitlinien behandeln grundsätzliche Punkte zur Ermittlung des Einkommens, wie z.B. zum Kindergeld, zu Sozialleistungen, zu geldwerten Zuwendungen des Arbeitgebers oder Dritter, und klären sonstige Fragen zum Kindes-, Ehegatten- und sonstigen Unterhalt.
Die Leitlinien sind ab sofort auf der Internetseite des OLG abrufbar unter:
http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=13594&article_id=57561&_psmand=54