Terminshinweis im Strafverfahren gegen Bückeburger Künstler
In dem Strafverfahren gegen einen Bückeburger Künstler und Kunsthändler, der u.a. wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz angeklagt ist, findet die Revisionshauptverhandlung vor dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle am
25. August 2010, 10:00 Uhr, Saal 294
statt (Aktenzeichen: 31 Ss 30/10).
Der Künstler hat im Anschluss an eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme zahlreicher Gemälde im April 2008 ein von ihm gedrehtes Video dieser Durchsuchung in das Internet gestellt. Auf diesem Video waren die Polizeibeamten und der gegen ihn ermittelnden Staatsanwalts zu erkennen, ohne dass diese ihr Einverständnis hierzu gegeben hatten. Außerdem hat der Angeklagte ein Portrait des Staatsanwalts in Mischtechnik gemalt und ebenfalls ohne dessen Einverständnis im Internet veröffentlicht. Das Amtsgericht Rinteln hatte den Angeklagten wegen der genannten Punkte freigesprochen. In seinem Berufungsurteil hat das Landgericht Bückeburg den Angeklagten dagegen wegen des Videos verurteilt und wegen des Portraits freigesprochen. Hiergegen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Revision eingelegt.