2,27 Millionen Euro Geldauflagen für gemeinnützige Zwecke im OLG-Bezirk Celle im Jahr 2009
Geldauflagen für gemeinnützige Zwecke
2,27 Millionen Euro und damit knapp unter dem Betrag des Vorjahrs haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Oberlandesgerichtsbezirk Celle im vergangenen Jahr im Rahmen von Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen. Fast 335.000 € flossen an allgemeine Jugendhilfeeinrichtungen. An die Straffälligenhilfe gingen 348.000 €. Einrichtungen zur Förderung der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit wurden mit rund 285.000 € bedacht. 120.000 € erhielt die Hilfe für Gesundheitsgeschädigte und Behinderte. Mit 91.000 € wurde die Hilfe für Suchtgefährdete unterstützt. An Natur- und Umweltschutzverbände wurde 97.000 € überwiesen. Weitere 564.000 € wurden Organisationen zugewandt, die dem allgemeinen Sozialwesen, darunter der Opferhilfe, zugeordnet werden können.
Richter und Staatsanwälte entscheiden frei über die gemeinnützigen Empfänger der Zuweisung von Auflagen. OLG-Präsident Dr. Peter Götz von Olenhusen: "Häufig wird ein inhaltlicher oder regionaler Bezug zwischen der begangenen Tat und den Aufgaben der gemeinnützigen Einrichtung hergestellt. So erhält eine an sich neutrale Geldauflage auch für den Täter als Sanktion einen Sinn und kommt den Opfern zu Gute." Die Höhe der Auflagen bestimmt sich nach der Schwere der Tat und den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Täters. Allgemeine Hinweise zu dem für Niedersachsen geführten Verzeichnis über gemeinnützige Einrichtungen sind hier zu finden:
http://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/master/C11162179_N11162574_L20_D0_I4815380.html