Arbeitstagung des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs im Oberlandesgericht Celle
Der Niedersächsische Anwaltsgerichtshof (AGH) hat zu seiner jährlichen Arbeitstagung am 26. Januar 2009 in das Oberlandesgericht Celle (OLG) eingeladen. AGH-Präsident Rechtsanwalt Dr. Jürgen Restemeier begrüßte neben den Mitgliedern des Niedersächsischen AGH und der niedersächsischen Anwaltsgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg auch AGH-Präsidentinnen und Präsidenten aus anderen Bundesländern sowie hochrangige Vertreter der Justiz, Anwaltschaft und Hochschulen.
Auf dem diesjährigen Treffen tauschten sich die rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu aktuellen Fragen der anwaltlichen Tätigkeit, der Berufsethik des Rechtsanwalts und zum anwaltgerichtlichen Verfahren aus.
Die Anwaltsgerichte sind als staatliche Gerichte zuständig für die Ahndung von anwaltlichen Pflichtverletzungen (Disziplinarverfahren) und die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen. Ihre Mitglieder sind ausschließlich Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die als ehrenamtliche Richter tätig sind. Als Obergericht entscheidet der Anwaltsgerichtshof, der bei einem Oberlandesgericht – in Niedersachsen dem OLG Celle - errichtet wird und sich aus Richtern und Rechtsanwälten zusammensetzt.
Der Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium, Dr. Jürgen Oehlerking, hob in seinem Grußwort die verdienstvolle Arbeit der niedersächsischen Anwaltsgerichtsbarkeit hervor. Aus aktuellem Anlass referierte er zum Stand des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat, das noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss gebracht werden soll. Mit der von Niedersachsen und anderen Ländern gestartete Bundesratsinitiative soll eine notarielle Fachprüfung eingeführt werden, die eine Bestenauslese durch eine individuelle und qualitative Bewertung ermöglicht. Hierdurch soll jedoch keine neue staatliche Aufgabe geschaffen werden, sondern das neue Prüfinstitut würde bei der Bundesnotarkammer angesiedelt werden. Oehlerking betonte die Richtung des Gesetzgebungsentwurfs: "Hin zu einer leistungsgerechten Auswahl unter den Notaramtsbewerbern und hin zu einem gleich bleibend hohen Qualitätsniveau bei den Notaren!"
AGH-Präsident Restemeier freute sich über den freundlichen und herzlichen Empfang im OLG Celle und bedankte sich für die Unterstützung der Anwaltsgerichtsbarkeit durch das Justizministerium sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als positive Entwicklung im anwaltsgerichtlichen Verfahrensrecht wies er auf die bevorstehende Einführung der Verwaltungsgerichtsordnung hin: "Dies wird unsere Arbeit in Zulassungssachen erheblich erleichtern."