2,5 Millionen Euro Geldauflagen für gemeinnützige Zwecke im OLG-Bezirk Celle
Im vergangenen Jahr haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Oberlandesgerichtsbezirk Celle rund 2,5 Millionen Euro an Geldauflagen im Rahmen von Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 200.000 €. Gefördert wurden Einrichtungen unterschiedlichster Sachbereiche. Fast 500.000 € flossen an allgemeine Jugendhilfeeinrichtungen. Über 420.000 € gingen an die Straffälligen- und Bewährungshilfe. Einrichtungen zur Förderung der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit wurden mit rund 220.000 € bedacht. Mit 77.000 € wurde die Hilfe für Suchtgefährdete unterstützt. 200.000 € ging an die Hilfe für Gesundheitsgeschädigte und Behinderte bzw. die Alten- und Hinterbliebenenhilfe. Natur- und Umweltschutzverbände erhielten insgesamt knapp 107.000 €. Weitere 620.000 € wurden Organisationen zugewandt, die dem allgemeinen Sozialwesen zugeordnet werden können. Darunter befinden sich auch die Opferhilfeeinrichtungen, die allein ca. 180.000 € erhielten.
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind bei ihren Entscheidungen über die gemeinnützigen Empfänger der Zuweisung von Auflagen frei. Häufig wird jedoch aus Strafzweckgesichtspunkten ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen den Tatumständen oder den Beteiligten zum Tätigkeitsgebiet der gemeinnützigen Einrichtung gesucht.
Ein Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen, die an der Zuweisung von Geldauflagen interessiert sind, wird für alle niedersächsischen Gerichte vom Oberlandesgericht Oldenburg geführt. Nähere Informationen hierzu: http://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/master/C11162179_N11162574_L20_D0_I4815380.html