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Beweisbeschlüsse in Gaspreisverfahren

Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle (OLG) hat heute in zwei Verfahren wegen Überprüfung von Gaspreisen beschlossen, Sachverständigengutachten einzuholen. Es soll geklärt werden, ob die Gasversorger bei ihrer letzten Preiserhöhung lediglich gestiegene Bezugspreise bzw. die Mehrwertsteuererhöhung an ihre Kunden weiter gegeben haben und ob dies gegebenenfalls durch rückläufige Preise in anderen Bereichen ausgeglichen worden ist. Der Senat hat in allen Verfahren am 18. Dezember 2007 mündlich verhandelt.

Bei dem Verfahren 13 U 160/06 (Kart) handelt es sich um eine Sammelklage von 10 Verbrauchern. Das Landgericht Verden (dortiges Aktenzeichen: 5 O 118/06) hat die Klage in erster Instanz abgewiesen.

Die 13 Verbraucher im Verfahren 13 U 82/07 haben in erster Instanz vor dem Landgericht Hannover (dortiges Aktenzeichen: 21 O 88/06) dagegen obsiegt. Das Landgericht hat eine Preisüberhöhung von 30 % angenommen, weil der Gasversorger keine Angaben zur Kalkulationsgrundlage machen wollte. Ein weiterer Kläger in diesem Verfahren und die Klägerin in einem Parallelverfahren (13 U 86/07) haben ihre Klage mittlerweile zurückgenommen.

Die Einholung der Gutachten wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Im Anschluss daran wird der Senat einen neuen Verhandlungstermin bestimmen.


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