Niedersachsen klar Logo

AMEOS siegt im Vergaberechtsstreit um Landeskrankenhaus Osnabrück

Im Streit um die Übertragung der Trägerschaft des Landeskrankenhauses Osnabrück hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle (OLG) mit Beschluss vom 7. Juni 2007 den Beschluss der Vergabekammer Lüneburg abgeändert und den Nachprüfungsantrag der Mitbieterin zurückgewiesen (AZ: 13 Verg 5/07). Damit ist der Weg frei für eine Erteilung des Zuschlags an die AMEOS Krankenhausgesellschaft Niedersachsen mbH (AMEOS).

Das Land Niedersachsen hatte im Januar des Jahres angekündigt, den Zuschlag der AMEOS zu erteilen. Daraufhin hatte die einzige noch im Verfahren verbliebene Mitbieterin einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Lüneburg gestellt. Diese hatte am 5. März 2007 entschieden, dass der Zuschlag nicht wie beabsichtigt erteilt werden dürfe. Die Angebotswertung müsse vielmehr unter Ausschluss von AMEOS neu durchgeführt werden. Dies hätte zur Folge gehabt, dass der Zuschlag nur noch an die Konkurrentin hätte erteilt werden können. Die Vergabekammer hatte ihre Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass AMEOS wichtige Finanzierungsunterlagen sechs Minuten nach Ablauf der Ausschlussfrist und damit zu spät eingereicht habe. Die Einhaltung der Frist sei ein "K.O.-Kriterium" gewesen, und die Bieterin müsse sich die eingetretene Verzögerung zurechnen lassen.

Diese Entscheidung hat der Vergabesenat auf die sofortige Beschwerde von AMEOS kassiert. Der Senat begründet dies damit, dass sich mangels hinreichender Dokumentation nicht feststellen lasse, dass AMEOS die verlangte Finanzierungsbestätigung verspätet abgegeben habe. Deshalb dürfe der Auftraggeber sie nicht wegen verspäteter Abgabe der Unterlage ausschließen. Die übrigen von der Mitbieterin erhobenen Rügen seien unbegründet.

Die Entscheidung ist rechtskräftig und kann hier heruntergeladen werden.
(Die Benutzung des Textes für den nicht gewerblichen Gebrauch ist frei. Jede Form der kommerziellen Nutzung bedarf der Zustimmung des Gerichts.)

Presse

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Ri'in OLG Dr. Sabine Ferber, stellvertretende Pressesprecherin

Oberlandesgericht Celle
Pressestelle
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141 206-642

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln