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Vergaberechtsstreit um Landeskrankenhaus Osnabrück:

Antrag von AMEOS auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ist unzulässig, weil Rechtsschutz automatisch besteht


Im Streit um die Übertragung der Trägerschaft des Landeskrankenhauses Osnabrück hat der für Vergabesachen zuständige 13. Senat des Oberlandesgerichts Celle (OLG) mit Beschluss vom 10. April 2007 den Antrag der AMEOS Krankenhausgesellschaft Niedersachsen mbH (AMEOS), die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde zu verlängern, als unzulässig zurückgewiesen (AZ: 13 Verg 5/07).

Die Vergabekammer Lüneburg hatte am 5. März 2007 auf Antrag der einzigen verbleibenden Mitbieterin entschieden, dass das Land Niedersachsen den Zuschlag nicht wie beabsichtigt auf das Angebot der AMEOS erteilen dürfe. Die Wertung der Angebote müsse unter Ausschluss dieses Angebots neu durchführen werden. Die Entscheidung war damit begründet worden, dass AMEOS wichtige Finanzierungsunterlagen sechs Minuten nach Ablauf der Ausschlussfrist und damit zu spät eingereicht habe. Die Einhaltung der Frist sei ein "K.O.-Kriterium" gewesen, und die Bieterin müsse sich die eingetretene Verzögerung zurechnen lassen.

Gegen den Beschluss der Vergabekammer Lüneburg hatte AMEOS beim OLG Celle sofortige Beschwerde eingelegt und zusätzlich einen Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Der Vergabesenat hat nun entschieden, dass nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ein solcher Antrag nur dann zulässig ist, wenn der Vergabesenat ein Nachprüfungsverfahren abgelehnt hat, nicht aber, wenn der Nachprüfungsantrag – wie hier – erfolgreich gewesen ist. Ein Antrag ist nach Auffassung des OLG aber auch nicht erforderlich. Das GBW sei in diesem Fall dahin auszulegen, dass der Auftraggeber vor der endgültigen Beschwerdeentscheidung den Zuschlag auch nicht an einen Mitbieter erteilen darf. Auf diese Weise werde das Interesse der AMEOS, zu verhindern, dass zwischenzeitlich vollendeten Tatsachen geschaffen werden, hinreichend geschützt. Über die Erfolgsaussichten in der Hauptsache ist damit noch nicht entschieden.

Der Vergabesenat hat Termin zur mündlichen Verhandlung in der Hauptsache bestimmt auf Dienstag, den 22. Mai 2007, 11:30 Uhr.

Über den Fortgang wird durch weitere Pressemitteilung informiert werden.

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