Vorankündigung:
Fortsetzung des Schadensersatzprozesses Sürmeli
Am 7. November 2006 um 11 h verhandelt der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle erneut über die Höhe des aus einem im Jahr 1982 erlittenen Verkehrsunfall resultierenden Schadensersatzanspruchs des Klägers (14 U 234/05; s. Pressemitteilung vom 20. Juni 2006).
Der Fall hatte vor allem deshalb Aufmerksamkeit erregt, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg dem Kläger wegen überlangen Verfahrens einen Entschädigungs-anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland i.H.v. 10.000 EUR zuerkannt hatte.
Der bereits auf den 18. Juli 2006 anberaumte Verkündungstermin im jetzigen Berufungsverfahren musste vom 14. Zivilsenat aufgehoben werden, nachdem der Kläger beide beisitzenden Richter (im Ergebnis erfolglos) wegen Befangenheit abgelehnt hatte (s. Pressemitteilung vom 14. Juli 2006).
Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nun wurde notwendig, weil sich die Zusammensetzung der Richterbank nach dem Eintritt des vormaligen Vorsitzenden in den Ruhestand geändert hat.
Über den Ausgang des Verfahrens wird durch weitere Pressemitteilung informiert werden.