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PKK-Prozess: 3 Jahre Haft für den Angeklagten

Der wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung Angeklagte im Celler PKK-Prozess (2 StE 3/06) ist zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden.

Damit blieb der 1. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts (OLG) Celle nur geringfügig unter dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer 3 Jahre und 3 Monate gefordert hatte.

Der 1. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seit Ende 1999/Anfang 2000 bis November 2001 und von März 2004 bis zu seiner Verhaftung im Oktober 2005 als für den Bereich "Finanzen" zuständiger und damit hochrangiger Kader an der innerhalb der PKK-Führung in Deutschland bestehenden kriminellen Vereinigung beteiligt war und diese durch seine Tätigkeit gefestigt und unterstützt hat. Für den dazwischen liegenden Zeitraum hielt der Senat - entgegen der Anklage - eine entsprechende Kadertätigkeit des Angeklagten nicht für belegt, weil es insofern an den erforderlichen Nachweisen (Abhörprotokolle, Zeugenaussagen) fehle.

Zugunsten des Angeklagten wertete es der Senat u.a., dass er bisher in Deutschland nicht straffällig geworden und innerhalb der PKK auch kein "Scharfmacher" sei, in der Türkei massiv strafrechtlich verfolgt worden sei und mit seiner Kadertätigkeit nicht vorrangig eigennützige Ziele verfolgt habe.

Zu seinen Lasten berücksichtigte der Senat vor allem die Dauer und die Bedeutung seiner Kadertätigkeit sowie den Umstand, dass er durch seine Position auch andere Personen zu Verstößen gegen die deutsche Rechtsordnung veranlasst habe.

Presse
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