Schadensersatzprozess Sürmeli
Befangenheitsanträge gegen Richter, Verkündungstermin verschoben
Der für den 18. Juli 2006 vorgesehene Termin zur Verkündung der Berufungsentscheidung im Schadensersatzverfahren Sürmeli (14 U 234/05; s. Pressemitteilung vom 20. Juni 2006) kann nicht gehalten werden.
Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle musste den Termin verschieben, nachdem der Kläger beide beisitzenden Richter wegen Befangenheit abgelehnt hatte. Zunächst müssen nun die erforderlichen dienstlichen Stellungnahmen der Richter eingeholt werden; dann ist über den Ablehnungsantrag zu entscheiden.
Neuer Verkündungstermin wird der 1. August 2006 sein.