Busunglück von Lyon zieht Strafprozess nach sich
OLG Celle gibt Beschwerde gegen Ablehnung des Hauptverfahrens statt
Der Busunfall vom 17. Mai 2003, bei dem nahe Lyon in Frankreich 28 Menschen gestorben und 46 verletzt worden sind, wird nun doch vor der großen Strafkammer des Landgerichts Hannover verhandelt werden.
Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle am 16. Februar 2006 beschlossen (1 Ws 62/06).
Der 1. Strafsenat hat damit - auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hannover - den anders lautenden Beschluss der 12. großen Strafkammer des Landgerichts Hannover vom 12. Oktober 2005 aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft legt dem nunmehr Angeklagten zur Last, als faktischer Geschäftsführer der Fa. Tiger-Bus-Reisen GmbH aus Wunstorf die Verantwortung dafür zu tragen, dass der bei dem Unfall ums Leben gekommene Fahrer die Tour in völlig übermüdetem Zustand übernommen und durch sog. Sekundenschlaf die Kontrolle über den Doppeldeckerbus verloren hatte.