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Kein Vergleich zwischen Architekt und Celler Heimstiftung

Die zwischen der Celler Heimstiftung und dem von ihr beauftragten Architekten bestehenden Honorarstreitigkeiten (14 U 71/05) werden nicht durch Vergleich beigelegt.

Die Celler Heimstiftung hat den Vergleichsvorschlag des 14. Zivilsenates des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 22. November 2005 (vgl. Pressemitteilung vom 22. November 2005) abgelehnt.

Der Senat wird daher voraussichtlich durch Urteil entscheiden müssen. Ob der ursprünglich für den 17. Januar 2006 vorgesehene Verkündungstermin gehalten werden kann, steht noch nicht fest, da die Parteien noch Gelegenheit zu weiterem Vortrag haben.

Über den Fortgang der Sache wird durch weitere Pressemitteilung informiert werden.

Presse
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