Honorarstreit zwischen Architekt und Celler Heimstiftung:
Oberlandesgericht regt Vergleich an
Der als freier Architekt von der Celler Heimstiftung mit verschiedenen Baumaßnahmen beauftragte Kläger und die beklagte Heimstiftung werden sich binnen vier Wochen zu einem Vergleichsvorschlag des Gerichts äußern.
Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hat in der heutigen (22.11.) Berufungsverhandlung (14 U 71/05) angeregt, die zwischen den Parteien bestehenden Honorarstreitigkeiten durch einen Vergleich zu beenden. In den Vergleich könne ein weiteres noch beim Landgericht Lüneburg anhängiges Honorarstreitverfahren einbezogen werden.
Die Parteien wären damit endgültig "auseinander".
Zuvor hatte der Senat u.a. darauf hingewiesen, dass er hinsichtlich des vom Kläger geltend gemachten Leistungsumfanges und einzelner durch die vorzeitige Kündigung des Architektenvertrages entstandener Abrechnungspositionen weiteren Sachaufklärungsbedarf sehe.
Bedenken äußerte der Senat gegen die Rechtmäßigkeit der von der Heimstiftung ausgesprochenen fristlosen Kündigung und gegen die Berechtigung von Gegenansprüchen aus Bausummenüberschreitung.
Für den Fall, dass sich die Parteien nicht einigen, wird der 14. Zivilsenat am 17. Januar 2006 eine Entscheidung verkünden.
Über den Fortgang des Verfahrens wird durch weitere Pressemitteilung informiert werden.