Vortrag von Prof. Christian Starck "Wie kommen die Grundrechte ins Privatrecht?"
CELLE. Im Rahmen der öffentlichen Vortragsreihe des Oberlandesgerichts Celle in Zusammenarbeit mit der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen spricht im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Celle
Prof. Dr. jur. Christian Starck,
Präsident der Akademie der Wissenschaften
zu Göttingen,
am Mittwoch, dem 29. Februar 2012, 20:00 Uhr
zum Thema:
"Wie kommen die Grundrechte ins Privatrecht?"
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat sich die Auffassung herausgebildet, dass die Grundrechte nur das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regeln, indem sie die Staatsgewalt beschränken. Diese Funktion der Grundrechte war der wesentliche Impuls der ersten Grundrechtsproklamationen in den USA und bestimmt auch heute noch die Geltung der Grundrechte. Die Grundrechte sind nicht mehr nur Programmsätze, sondern unmittelbar geltendes Recht. Seit der erstmaligen Formulierung der Grundrechte in Europa (1789) hatten sie auch das Verhältnis der Bürger untereinander im Blick. Diese auf das Privatrecht zielende Relevanz der Grundrechte ist nie vollständig in Vergessenheit geraten, galt aber nur ausnahmsweise. Der Vortrag zeigt, wie diese ursprüngliche zweite Dimension der Grundrechte in der Rechtsprechung wieder entdeckt und entwickelt worden ist und welche Wirkung dies hat.
Prof. Dr. jur. Christian Starck, geboren 1937, studierte in Kiel, Freiburg und Würzburg Rechtswissenschaft und Philosophie, war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, habilitierte sich 1969 in Würzburg für die Fächer Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie und ist seit 1971 ordentlicher Professor für Öffentliches Recht in Göttingen. 1976/77 Rektor der Universität, 1978 bis 1992 Mitglied des Fernsehrates des ZDF. Gastprofessuren in Paris (1987), Nanking (1989) und Taipeh (2011). 1991 bis 2006 Richter des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs. Mitglied des Exekutiv-Komitees der International Association of Constitutional Law (1981 bis 2004), seit 2004 Ehrenpräsident. Mitglied des Wissenschaftskollegs in Berlin (1990/91). Vorsitzender der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer (1998 und 1999). Präsident der Societas luris Publici Europaei (2003 bis 2007), seit 2007 Ehrenpräsident. Seit 2010 korrespondierendes Mitglied der Academia de Jurisprudencia y Legislación (Madrid). Seit 1982 ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, seit 2008 deren Präsident.
Im Anschluss an den Vortrag findet ein Empfang mit Wein und Brezeln im Oberlandesgericht statt.
Eintrittskarten sind zum Preis von 5 € im Vorverkauf im Oberlandesgericht, Schloßplatz 2, Zimmer 140 (von 9:00 bis 14:00 Uhr) oder an der Abendkasse erhältlich. Reservierungen werden unter Tel.: 206 204 entgegengenommen. Es wird gebeten, reservierte Karten bis zum 29. Feburar 2012, 14:00 Uhr, abzuholen.