Staatsschutzverfahren wegen angeblicher Unterstützung der PKK
- Vorwürfe der Brandstiftung und der versuchten schweren Brandstiftung -
CELLE. Der 5. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts hat eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen drei Syrer und einen Iraker zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (5 StS 2/18).
Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. März 2018 in Hannover die Reifen eines Pkw - auf dem ein Aufkleber mit der Unterschrift „Atatürk“ angebracht war - angezündet sowie am 13. März 2018 in Garbsen versucht zu haben, mit Molotow-Cocktails ein Gebäude in Brand zu setzen, in dem sich u. a. die Geschäftsräume eines Cafés befanden. Die zwischen 21 und 23 Jahre alten Täter sollen geglaubt haben, dass die Betreiber des Cafés türkischstämmig seien und die Taten jeweils begangen haben, um ihre Ablehnung des Einsatzes türkischer Streitkräfte in Nordsyrien und die Kampfbereitschaft der Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) öffentlich zu demonstrieren.
Bei der PKK soll es sich um eine terroristische Vereinigung im Ausland handeln. Die Angeklagten sollen zwar keine Mitglieder der PKK gewesen sein, die Taten aber in Kenntnis von deren Zielen und Methoden ausgeführt haben, um die PKK zu unterstützen. Einer der Angeklagten soll beide Taten mit seinem Mobiltelefon gefilmt haben, um die Aufnahmen später zu verbreiten.
Drei der Angeklagten wurden im März bzw. April 2018, der vierte Angeklagte wurde im Juli 2018 in dieser Sache vorläufig festgenommen. Sie befinden sich seither in Untersuchungshaft.
Wegen fehlender Raumkapazitäten beim Oberlandesgericht wird die Hauptverhandlung in den Räumen des Landgerichts Hannover durchgeführt und beginnt am
12. Dezember 2018, 09:00 Uhr,
im Landgericht Hannover, Sitzungssaal H 2,
Volgersweg 65, 30175 Hannover.
Fortsetzungstermine (Beginn jeweils um 09:00 Uhr) sind gegenwärtig anberaumt für
den 17. und 27. Dezember 2018 (Beginn: 10:30 Uhr) sowie
den 14., 17. und 30. Januar 2019,
den 04., 06., 11., 13., 18., 20., 25. und 27. Februar 2019,
den 04., 06, 11. und 13. März 2019,
den 03. April 2019 sowie jeden darauf nachfolgenden Mittwoch.
Die Sitzungen finden vorbehaltlich etwaiger Änderungen im Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover
- Sitzungssaal H 2 -, statt.
Akkreditierung von Medienvertretern
Der Vorsitzende des 5. Strafsenats hat sitzungspolizeiliche Anordnungen erlassen und darin unter III. u. a. angeordnet, dass ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird.
Es wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen.
Diese beginnt am 28. November 2018 um 10:00 Uhr und
endet am 30. November 2018 um 10:00 Uhr.
Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht.
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:
OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de.
Zur Vereinfachung der Abläufe ist das anliegende Formblatt zu verwenden. Anmeldungen, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.
Für Pressevertreter stehen im Saal H 2 des Landgerichts Hannover 11 Sitzplätze zur Verfügung. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche innerhalb der Akkreditierungsfrist für die der Sicherheitsverfügung zu entnehmenden Kontingente vergeben.
Bitte beachten Sie, dass jedes rechtlich selbständige Medienorgan nur einen Sitzplatz in Anspruch nehmen kann.
Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die Gesichter des Angeklagten ebenso wie die der eingesetzten Mitarbeiter von Justiz und Polizei vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden („verpixelt“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.
FAQ zum Akkreditierungsverfahren haben wir zur Erleichterung hier zusammengestellt.