Verfahren wegen Nachbesserung eines abgasmanipulierten PKW
Celle. Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts verhandelt
am 18. Mai 2017 um 11.00 Uhr in Saal 153
über eine Klage auf Nacherfüllung eines Kaufvertrages über einen VW Tiguan (Aktenzeichen 7 U 28/17, Vorinstanz Landgericht Hannover).
Der Kläger hatte von dem beklagten gewerblichen Autohändler im April 2015 einen gebrauchten VW Tiguan, Baujahr 2008, erworben. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor eingebaut, dessen Software die Stickoxydwerte im Prüflaufstand unzulässig mit Hilfe einer Abschalteinrichtung optimiert. Der Kläger hatte den Beklagten zur Mängelbeseitigung binnen einer Frist von rd. 2 Wochen aufgefordert. Dem Kläger wurde seitens des PKW-Herstellers mitgeteilt, dass eine technische Lösung erarbeitet werde und er Nachricht erhalte, wenn ein Nachbesserungstermin vereinbart werden könne. Jedenfalls bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Januar 2017 hat der Kläger keine entsprechende Mitteilung erhalten. Mit seiner Klage hat er im Wesentlichen Nachbesserung seines Fahrzeuges begehrt.
Das Landgericht Hannover hat die Klage abgewiesen. Zwar sei der Beklagte zur Nacherfüllung verpflichtet, diese sei ihm aber vorübergehend unmöglich, weil der Beklagte selbst keine geeignete Softwarelösung erarbeiten könne.
Vertreterinnen und Vertreter der Medien werden gebeten, ihre Teilnahme unter OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de mitzuteilen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude des OLG ein allgemeines Verbot für Film-, Foto- und Tonaufnahmen besteht.