Vorwürfe gegen den Präsidenten des Landgerichts Hannover
OLG Celle: Nur Gerüchte reichen nicht aus
Nachdem der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, der Abgeordnete Jens Nacke, indirekt Vorwürfe gegen den Landgerichtspräsidenten in Hannover, Dr. Ralph Guise-Rübe, erhoben hat, letzterer habe Internet-Seiten mit Erotik-Inhalten über seinen Dienst-PC aufgerufen, hat eine Auswertung aller gespeicherter Daten-Bestände diesen Verdacht entkräften können.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Celle, Dr. Peter Götz von Olenhusen, wendet sich deshalb an Herrn Nacke und bittet ihn um weitere Informationen.
Herr Nacke hatte sich zunächst in seiner Kleinen Anfrage vom 7. August 2014 im Niedersächsischen Landtag auf „kursierende Gerüchte“ berufen und später in der BILD-Zeitung (Ausgabe Hannover vom 15. August 2014) versichert, er habe „entsprechende Informationen aus verlässlicher Quelle“ erhalten.
In einem Brief an Herrn Nacke vom 18. August 2014 bittet Herr Dr. Götz von Olenhusen um Mitteilung der bei dem Abgeordneten vorliegenden Informationen, damit die Vorwürfe geklärt werden können. In seinem Schreiben führt Dr. Götz von Olenhusen aus: „…Den in dem Artikel erhobenen Vorwürfen bin ich, wie es als Dienstvorgesetzter des Präsidenten des Landgerichts Hannover meine Pflicht ist, nachgegangen. Meine Prüfungen haben keine Anhaltspunkte für eine Richtigkeit des gegen Herrn Dr. Guise-Rübe geäußerten Verdachts ergeben. Angesichts dessen ist es für die Aufklärung der Angelegenheit von Bedeutung, welche konkreten Informationen Ihnen vorliegen, die den geäußerten Verdacht stützen…“
Götz von Olenhusen hofft nun auf weitere Erkenntnisse bis Ende August.
Der Pressesprecher und Richter am Oberlandesgericht Dr. Götz Wettich erläutert: „Der Schutz von Informanten kann nicht dazu führen, dass auf eine sehr unbestimmte und in Frageform gehaltene Behauptung hin das gesamte dienstliche Verhalten eines Richters oder Beamten ausgeforscht und durchleuchtet wird. Das Oberlandesgericht Celle hat bei ausreichend konkreten Anhaltspunkten für dienstliches Fehlverhalten immer zügig und umfassend für Aufklärung gesorgt. Gerüchte und vage formulierte Vorwürfe begründen jedoch noch keinen Anfangsverdacht und rechtfertigen es nicht, weitere Untersuchungen anzuordnen.
Deshalb wenden wir uns an Herrn Abgeordneten Nacke, um von ihm konkrete und weiterführende Informationen zu erhalten.“
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
RiOLG Antonius Dr. Hüntemann, Pressesprecher
Oberlandesgericht Celle
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