Aufgaben und Wesen des Notaramtes
Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Ihre Hauptaufgabe ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften. Dabei werden sie regelmäßig auch beratend und betreuend tätig.
Sie sind freiberuflich tätig, üben jedoch kein Gewerbe aus. Ihre Stellung ist der eines Beamten ähnlich. Sie unterliegen bei der Ausübung ihres Amtes der Dienstaufsicht der Justizverwaltung.
Es gibt das Nur-Notariat und das Anwaltsnotariat. Unter dem Nur-Notariat versteht man die hauptberufliche Amtsausübung auf Lebenszeit. In Niedersachsen gilt jedoch das Anwaltsnotariat. Hier üben die Notarinnen und Notare ihr Amt neben dem Beruf als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus, längstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres.
Notarstellen werden nur ausgeschrieben, wenn in einem Amtsgerichtsbezirk auf der Grundlage des Urkundsaufkommens ein Bedürfnis für eine weitere Notarstelle besteht. Die Justizverwaltung bestellt dann die persönlich und fachlich am besten geeigneten Bewerber.