Artikel-Informationen
erstellt am:
30.12.2024
zuletzt aktualisiert am:
02.01.2025
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle für das Jahr 2025 stehen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts zum Download bereit. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich, bilden aber für die Familiengerichte des Bezirks eine wichtige Orientierungshilfe bei der Unterhaltsberechnung.
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle beinhalten die Düsseldorfer Tabelle 2025 auf Basis der 7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 15. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 359), nach der sich die Bedarfssätze für Kinder ab Januar 2025 geringfügig erhöhen. Dem steht das Kindergeld gegenüber, das gemäß Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) auf 255 € je Kind erhöht worden ist. Es ist nach den gesetzlichen Regelungen mit den Bedarfssätzen zu verrechnen. Die neue Regelung mit Wirkung zum 1. Januar 2025 ist in der aktualisierten Fassung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien enthalten.
Der Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt im Jahr 2025 infolge der Erhöhung des BAföG-Höchstfördersatzes zum Wintersemester 2024/2025 nunmehr im Regelfall monatlich 990 € (davon Wohnkostenanteil: 440 €), ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen sind nach der deutlichen Anhebung im Jahr 2024 unverändert geblieben. Der notwendige Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beläuft sich daher weiterhin auf 1.450 €. Der Selbstbehalt kann im Einzelfall angemessen erhöht werden.
Ihr Presseteam
Dr. Antonius Hüntemann - Pressesprecher - Tel.: 05141 206777 |
Alina Stillahn - stellvertretende Pressesprecherin - Tel.: 05141 206165 |
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30.12.2024
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02.01.2025