Niedersachsen klar Logo

Am OLG Celle beginnt Prozess wegen möglicher Umsturz-Pläne der „Kaiserreichsgruppe“

Verhandlung gegen 38-Jährige unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung / Prozessbeginn am 22. Januar 2025


Am Oberlandesgericht Celle beginnt demnächst der Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“. Angeklagt ist eine 38-Jährige aus dem Landkreis Hildesheim unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Ihr wird vorgeworfen, sich im Jahr 2022 an Plänen zum Sturz der Bundesregierung beteiligt zu haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle wirft der Angeklagten vor, an zwei Treffen der Gruppe in Verden und im thüringischen Schlotheim teilgenommen zu haben. Sie soll aktives Mitglied der Gruppe gewesen sein und sich zu den Themen Technik und Nahkampfausbildung in die Planungen eingebracht haben.

Angeklagte soll sich an „Kaiserreichsgruppe“ beteiligt haben

Die „Kaiserreichsgruppe“ soll das Ziel verfolgt haben, eine neue Regierungsform nach dem Vorbild des Deutschen Kaiserreichs zu errichten. Dafür soll sie geplant haben, die Bundesregierung gewaltsam zu stürzen. Als Teil des Planes soll die Gruppe einen landesweiten Stromausfall und eine Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorbereitet haben.

Der Vorwurf gegen die Angeklagte lautet auf mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§§ 83 Abs. 1, § 129 Abs. 2, § 129 a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB). Außerdem wird ihr der Besitz eines Schlagringes vorgeworfen. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 4 St 2/24.

Hintergrund: Mehrere Verfahren deutschlandweit

Der Prozess ist eines von mehreren Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der so genannten „Kaiserreichsgruppe“. Weitere Prozesse haben vor den Oberlandesgerichten in Koblenz (unter der Bezeichnung „Vereinte Patrioten“), Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München begonnen und sind teilweise bereits abgeschlossen. Die Celler Richter können die Ergebnisse der anderen Verfahren nicht übernehmen, sondern müssen sich ein eigenes Urteil bilden.

Verhandlungstermine

Die Hauptverhandlung beginnt am

Mittwoch, 22. Januar 2025, 9.30 Uhr

im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94, Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße.

Fortsetzungstermine sind nach derzeitigem Stand bis zum 3. April 2025 anberaumt für jeden Mittwoch und Donnerstag, jeweils um 9.30 Uhr in demselben Saal:

23., 29, und 30. Januar, 5., 6., 12., 13., 20., 26. und 27. Februar, 5., 6., 12., 13., 19., 20., 26. und 27. März sowie 2. und 3. April 2025.

Ab dem 23. April 2025 soll das Verfahren bis auf Weiteres ebenfalls jeden Mittwoch und Donnerstag fortgesetzt werden, jeweils um 9.30 Uhr.

Teilnahme von Medienvertretern

Aufgrund einer Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden ist eine Anmeldefrist zu beachten:

Wenn Sie als Medienvertreterin oder -vertreter Film- und Fotoaufnahmen machen möchten, melden Sie sich bitte spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Sitzungstag per E-Mail an OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de bei unserem Presseteam. Für den Prozessbeginn gilt eine Anmeldefrist bis zum 20. Januar 2025.


Ansprechpartner zu dieser Mitteilung: André Wilkening


Ihr Presseteam

André Wilkening

- Pressesprecher -

Tel.: 05141 206777

Alina Stillahn

- stellvertretende Pressesprecherin -

Tel.: 05141 206165



Tragen Sie sich in unsere Abonnentenliste ein, wenn Sie diesen Newsletter künftig per E-Mail erhalten möchten.


* Pflichtfeld

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.01.2025

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln