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Das Gericht

Aufgaben in der Verwaltung


Neben seiner Kernaufgabe, der Rechtsprechung, hat das Oberlandesgericht eine Fülle von Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Ziel der Verwaltungstätigkeit ist es in erster Linie, die organisatorischen, personellen und haushaltsmäßigen Voraussetzungen für ein reibungsloses Funktionieren der Rechtsprechung im Oberlandesgerichtsbezirk zu schaffen. Hierzu gehören allgemeine Verwaltungsangelegenheiten wie die Haushaltsbewirtschaftung sowie die Bearbeitung von Personalangelegenheiten von Richtern, Justizbeamten, Bewährungshelfern, Gerichtsvollziehern, Justizangestellten und -arbeitern. Darüber hinaus nimmt das Oberlandesgericht als Verwaltungsbehörde die Dienstaufsicht über die Notare seines Bezirks wahr. Es übt die Dienstaufsicht über die nachgeordneten Gerichte aus und ist zuständig für die Angelegenheiten von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren im juristischen Vorbereitungsdienst. Im Übrigen ist das Oberlandesgericht zuständig für die Entscheidung über die Befreiung ausländischer Staatsangehöriger vom Erfordernis eines Ehefähigkeitzeugnisses (§ 1309 Abs. 2 BGB). Es nimmt als Verwaltungsbehörde zu Gesetzgebungsvorhaben Stellung und ist für die Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten verantwortlich. Besondere Bedeutung für den gesamten OLG-Bezirk hat auch die beim Oberlandesgericht angesiedelte Stelle für Informations- und Kommunikationstechnologie.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Celle ist Dienstvorgesetzter sämtlicher im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle tätigen Justizbediensteten einschließlich der dort tätigen Richter. Dem Präsidenten untersteht auch die Verwaltung des Oberlandesgerichts, bestehend aus der Geschäftsleitung und acht Dezernaten der Präsidialverwaltung.

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Geschäftsverteilung

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