Neues Gesetz zur Modernisierung des Anwaltsnotariats

Informationen für Notarinnen und Notare


Ab dem 1. Juli 2026 tritt das Gesetz unter anderem zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats in Kraft. Den Gesetzestext finden Sie hier.

Der Antrag gem. §§ 48b, 121 BNotO (n.F.) ist formlos zu stellen.






zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln