Aktualisiertes Grundlagenpapier zum Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz

Auf dieser Website finden Sie das Grundlagenpapier 2026 der Arbeitsgruppe KI


Auf ihrer 78. Jahrestagung haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs in Brandenburg an der Havel ein aktualisiertes Grundlagenpapier „Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz“ beschlossen.

Mit der Frage des Einsatzes von KI in der Justiz hatten sich die Präsidentinnen und Präsidenten bereits in einem 2022 veröffentlichten Grundlagenpapier beschäftigt. Seitdem gab es viele neue Entwicklungen, insbesondere beim Einsatz von Large Language Modellen. 55 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen obergerichtlichen Bezirken der ordentlichen Gerichtsbarkeit haben seit dem vergangenen Jahr in einer Arbeitsgruppe das aktualisierte Papier erarbeitet.

Das Ziel des neuen Grundlagenpapiers 2026: Potenziale schöpfen, die der technologische Fortschritt ermöglicht. Dabei dürfen Unabhängigkeit, Integrität, Neutralität und damit letztlich die Akzeptanz der dritten Gewalt in der Bevölkerung durch den Einsatz von KI nicht gefährdet werden.

Mit ihrem Beschluss haben die Präsidentinnen und Präsidenten folgende Handlungsempfehlungen ausgesprochen:

  1. Die Nutzung von KI und algorithmischen Systemen in Gerichten dient der Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung sowie der Verfahrensbeschleunigung, nicht aber als Instrument der (Personal-) Einsparung.
  2. KI und algorithmische Systeme in Gerichten unterstützen bei der Vorbereitung, Strukturierung und Standardisierung, ersetzen aber keine richterlichen Entscheidungen. Die größten kurzfristig sichtbaren und positiven Effekte liegen in der Bewältigung repetitiver vorbereitender Aufgaben.
  3. Der Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in Gerichten erfordert eine effektive und verbindliche Governance zur Einhaltung rechtlicher und ethischer Grenzen. Außerdem sind kontrollierbare Betriebsumgebungen, Datenhoheit und einheitliche bundesweite Standards erforderlich.
  4. Bei der Implementierung von KI und algorithmischen Systemen in den Gerichten sind Insellösungen und Parallelentwicklungen zu vermeiden. Die Justizverwaltungen müssen ihre Ressourcen bündeln und gemeinsame Prioritäten setzen.
  5. Die Nutzbarmachung von KI und algorithmischen Systemen in Gerichten erfordert umfangreiche Investitionen in technische Infrastruktur und Fachpersonal. Gerichte benötigen flächendeckend Zugriff auf verfügbare Legal Tech-Anwendungen und KI-gestützte Tools.
  6. Die Nutzung von KI und algorithmischen Systemen in Gerichten erfordert die verpflichtende Fortbildung und Sensibilisierung der Beschäftigten, um Systeme sachkundig, verantwortungsvoll und sicher einzusetzen sowie Risiken eigener und durch Dritte genutzter KI-Tools zu erkennen.
  7. KI und algorithmische Systeme können den Zugang zu Informationen und den Gerichten für Bürgerinnen und Bürger erleichtern und stärken, wenn sie nutzerzentriert und neben den bestehenden Kommunikationswegen eingesetzt werden.

Das aktualisierte Grundlagenpapier ist hier abrufbar.

Den entsprechenden Beschluss finden Sie hier.


KI-Grundlagenpapier 2026

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2026

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