Termin aufgehoben: Verfahren zur Rechtmäßigkeit der Vergabe von Planungsleistungen für die Innenstadtsanierung in Wunstorf


Hinweis: Der Vergabesenat hat den Termin aufgehoben, weil die Stadt Wunstorf mitgeteilt hat, dass sie das Vergabeverfahren zurückversetzt habe. Die Antragstellerin hat nun Gelegenheit, binnen einer Woche mitzuteilen, ob sie das Vergabenachprüfungsverfahren für erledigt erklärt.


Ursprüngliche Pressemitteilung:

Das Oberlandesgericht Celle verhandelt am Dienstag, 30. Juni 2026, über die Rechtmäßigkeit der Vergabe von Planungsleistungen für die Gestaltung der Fußgängerzone in Wunstorf im Rahmen der Innenstadtsanierung. Ein in Berlin ansässiges Planungsbüro rügt die Vergabeentscheidung der Stadt Wunstorf zugunsten eines Büros in Hannover. Die Vergabekammer Niedersachsen in Lüneburg hatte den Nachprüfungsantrag abgelehnt. Dagegen legte das Berliner Büro beim Oberlandesgericht Celle sofortige Beschwerde ein.

Der Vergabesenat hat in dem Vergabenachprüfungsverfahren die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde verlängert. Das bedeutet, dass ein Zuschlag noch nicht erteilt werden darf. Der Senat begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die sofortige Beschwerde voraussichtlich in der Sache Erfolg haben werde. Deshalb überwiege das Interesse der Beschwerdeführerin an der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung findet am

30. Juni 2026 um 14.30 Uhr in Saal 53

statt. Eine Entscheidung in der Sache wird in diesem Termin voraussichtlich noch nicht ergehen. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 13 Verg 3/26.

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Ansprechpartner zu dieser Mitteilung:

Alina Stillahn

– Pressereferentin und Pressesprecherin –

Tel.: 05141 206165

Dr. Jan-Christoph Wehage

- Pressesprecher –

Tel.: 05141 206293


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Artikel-Informationen

erstellt am:
26.06.2026
zuletzt aktualisiert am:
29.06.2026

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