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erstellt am:
16.05.2022
CELLE. In dem Staatsschutzverfahren gegen Romiena S. (Az.: 4 StS 3/21) könnte nach derzeitigem Stand die Beweisaufnahme im nächsten Verhandlungstermin geschlossen werden.
Hiernach sind für diesen nächsten Verhandlungstermin (18. Mai 2022) die Plädoyers der Bundesanwaltschaft und der Nebenklage und für den darauffolgenden Termin (25. Mai 2022) das Plädoyer der Verteidigung vorgesehen. Anschließend würde die Angeklagte Gelegenheit zum sog. letzten Wort erhalten.
Ein Urteil könnte am 1. Juni 2022 ergehen.
Die Verhandlungstermine beginnen jeweils um 9.30 Uhr.
Ansprechpartner:
Andreas Keppler
Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher
Telefon: 05141 / 206 777
01525 6798160