Oberlandesgericht Celle verhandelt erneut über Zustimmungsbeschluss zum VW-Haftungsvergleich

Termin zur mündlichen Verhandlung am 23. September 2026: Der 9. Zivilsenat verhandelt über den Zustimmungsbeschluss zum Haftungsvergleich mit Rupert Stadler und hat das Verfahren bezüglich Martin Winterkorn abgetrennt.


Das Oberlandesgericht Celle beschäftigt sich erneut mit den sogenannten VW-Haftungsvergleichen: Am 23. September 2026 wird der 9. Zivilsenat über die Anfechtbarkeit des Zustimmungsbeschlusses zum Haftungsvergleich mit Rupert Stadler verhandeln.

Das Verfahren bezüglich des Zustimmungsbeschlusses zum Haftungsvergleich mit Martin Winterkorn hat der Senat abgetrennt. Den Zustimmungsbeschluss zum Haftungsvergleich mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden hatte die Hauptversammlung der Volkswagen AG am 18. Juni 2026 bestätigt. Aktionärsvertreter haben hiergegen Klage vor dem Landgericht Hannover erhoben. Da die Entscheidung des Landgerichts damit Auswirkungen auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle haben könnte, hat der Senat das Verfahren bezüglich Martin Winterkorn abgetrennt.

Für das Verfahren über die Anfechtbarkeit des Zustimmungsbeschlusses zum Haftungsvergleich mit Rupert Stadler hat der Senat Termin für die mündliche Verhandlung für

Mittwoch, 23. September 2026, 11 Uhr, Saal 153

anberaumt.

Zu dem Termin sind keine Zeugen geladen. Eine Entscheidung des Gerichts wird an dem Tag voraussichtlich nicht ergehen. Der Senat hat den Parteien Gelegenheit gegeben, den Sachverhalt in Bezug auf die in der Hauptversammlung erteilten Informationen ergänzend darzustellen und zu präzisieren. Hintergrund ist die vom Bundesgerichtshof aufgeworfene Frage, ob die Aktionäre in der Hauptversammlung weitergehende Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Vorstandsmitglieds hätten erhalten müssen.

Hintergrund und bisheriger Prozessverlauf

Die beklagte Volkswagen AG hatte im Juni 2021 unter anderem Haftungsvergleiche mit den genannten Mitgliedern des Vorstands geschlossen. Zwei Anlegerschutzvereine klagten vor dem Landgericht Hannover unter anderem gegen Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung aus dem Sommer 2021 zu diesen Haftungsvergleichen. Das Landgericht wies ihre Klagen ab. Das Oberlandesgericht Celle wies die dagegen eingelegte Berufung zurück. Der Bundesgerichtshof verwies die Sache hinsichtlich der Entscheidung über die Anfechtbarkeit der Zustimmungsbeschlüsse zu den Haftungsvergleichen zurück an das Oberlandesgericht.

Information für Medienvertretende

Wenn Sie als Medienvertreterin oder -vertreter Film- und Fotoaufnahmen machen möchten, melden Sie sich bitte vorab per E-Mail an OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de bei unserem Presseteam.

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 9 U 93/22.

Link zur Entscheidung des Oberlandesgerichts.

Link zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs.


Ansprechpartner:in zu dieser Mitteilung:

Alina Stillahn

- Pressereferentin und Pressesprecherin -

Tel.: 05141 206165


Dr. Jan-Christoph Wehage

- Pressesprecher -

Tel.: 05141 206293


Tragen Sie sich in unsere Abonnentenliste ein, wenn Sie diesen Newsletter künftig per E-Mail erhalten möchten.


* Pflichtfeld

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2026

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln