Hinweise zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus
Aktuell bestehen keine grundsätzlichen Einschränkungen des Dienstbetriebs und des Publikumsverkehrs aus Gründen des Infektionsschutzes.
In einzelnen Verhandlungen kann die/der Vorsitzende jedoch das Tragen von medizinischen Masken – auch von Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 – anordnen. Es wird empfohlen, deshalb eine solche Maske mitzuführen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.12.2021
zuletzt aktualisiert am:
01.02.2023