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Stellenausschreibung

Die Grundsätze für die Ausschreibung von Bedürfnis- und Altersstrukturstellen ergeben sich aus § 3 AVNot des MJ v. 01.03.2001 - Nds. Rpfl. S. 100 - zuletzt geändert durch AV d. MJ v. 09.06.2020 - Nds. Rpfl. 6/2020, S. 220.


FOLGENDE STELLEN FÜR NOTARINNEN UND NOTARE SIND IM BEZIRK DES OBERLANDESGERICHTS CELLE IN DER NDS. RPFL. 7/2023 AUSGESCHRIEBEN



Für folgende Stellen für Notarinnen und Notare wird Bewerbungen bis zum 31. Oktober 2023 entgegengesehen:

Landgerichtsbezirk Bückeburg

2 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Bückeburg

4 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Stadthagen

Landgerichtsbezirk Hannover

2 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Burgwedel

1 Stelle im Bezirk des Amtsgerichts Hameln

18 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Hannover

2 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Neustadt

1 Stelle im Bezirk des Amtsgerichts Springe

1 Stelle im Bezirk des Amtsgerichts Wennigsen

Landgerichtsbezirk Hildesheim

1 Stelle im Bezirk des Amtsgerichts Alfeld

10 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Gifhorn

5 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Hildesheim

1 Stelle im Bezirk des Amtsgerichts Holzminden

3 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Peine

Landgerichtsbezirk Lüneburg

7 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Celle

2 Stelle im Bezirk des Amtsgerichts Dannenberg

1 Stelle im Bezirk des Amtsgerichts Lüneburg

1 Stelle im Bezirk des Amtsgerichts Soltau

1 Stelle im Bezirk des Amtsgerichts Uelzen

5 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Winsen (Luhe)

Landgerichtsbezirk Stade

3 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Bremervörde

6 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Buxtehude

5 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Cuxhaven

6 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Geestland

3 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Otterndorf

2 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Stade

4 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Tostedt

3 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Zeven

Landgerichtsbezirk Verden

8 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Achim

2 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Diepholz

2 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Nienburg

4 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck

2 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Rotenburg

1 Stelle im Bezirk des Amtsgerichts Stolzenau

7 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Syke

3 Stellen im Bezirk des Amtsgerichts Walsrode


Für die Bewerbung soll der auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte erhältliche Bewerbungsvordruck, Stand: Juli 2023, verwendet werden. Die Bewerbungsunterlagen sind – auch bei mehrfacher oder wiederholter Bewerbung – vollständig beizufügen.

Wegen der Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens wird auf die §§ 4 bis 7 AVNot verwiesen.

Vorsorglich wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 4a Abs. 2 BNotO nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen sind, es sei denn, dass gemäß § 4a Abs. 3 BNotO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt worden ist (vgl. auch § 4 Abs. 1 AVNot).

Die Bewerberinnen und Bewerber können den Nachweis, dass sie mit der notariellen Berufspraxis hinreichend vertraut sind, auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist erbringen.

Die übrigen Voraussetzungen für die persönliche und die fachliche Eignung müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen, die für die Auswahl unter mehreren Bewerberinnen und Bewerbern maßgebenden Leistungen müssen zu diesem Zeitpunkt erbracht sein. Bescheinigungen und sonstige Unterlagen, die dem Nachweis der Eignung oder der für die Auswahl maßgebenden Leistungen dienen, müssen vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist bei dem Oberlandesgericht eingehen. Liegen diese Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, werden sie berücksichtigt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber deren Vorlage vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist angekündigt hat.

Insbesondere muss auch der Antrag nach § 5b Abs. 2 Satz 2 BNotO auf Anrechnung von Unterbrechungen oder Einschränkungen wegen einer Schwangerschaft oder wegen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen (§ 7 Abs. 3 PflegeZG) auf die Tätigkeit nach § 5b Abs. 1 Nr. 1 BNotO unter Beifügung der entsprechenden Nachweise innerhalb der Bewerbungsfrist gestellt werden.

Zum Nachweis der Voraussetzungen des § 5b Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNotO (allgemeine und örtliche Wartezeit) ist der Bewerbung eine von der Bewerberin oder dem Bewerber eigenhändig unterschriebene Erklärung beizufügen, in der die Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt im Sinne des § 5b Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNotO, auch in Verbindung mit § 5b Abs. 2 BNotO, im Einzelnen dargelegt wird. Die Richtigkeit dieser Angaben muss von der Bewerberin oder dem Bewerber anwaltlich versichert werden. Daneben ist ein Nachweis über die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer vorzulegen (§ 5 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Buchst. c AVNot).

Gemäß § 6 Abs. 1a Satz 2 AVNot ist für das Kalenderjahr 2023 ein Nachweis über die Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen im Sinne des § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO nicht erforderlich.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass § 6 Abs. 1a Satz 2 AVNot aber nicht von der Pflicht befreit, in künftigen Bewerbungsverfahren die jährliche Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen auch für das Kalenderjahr 2023 nachzuweisen.

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